Nachweis der Datenschutzunterweisung
Um dauerhaften Zugriff auf personenbezogene Daten zu erhalten, musst du Wissen im Datenschutz nachweisen. Das kannst du entweder, indem du eine entsprechende Schulung als Nachweis (Alter < 1 Jahr), z.B. von der Arbeit einreichst oder das E-Learning der DLRG abschließt.
Achtung, aktuell besteht ein FEHLER IM E-LEARNING: Es gibt den Abschlusstest zweimal. Wenn du mit allen Themen fertig bist, musst du einmal aus dem Kurs rausgehen, dann wieder reingehen und dann auf "Abschlusstest - DIESEN VERWENDEN" klicken, der andere Abschlusstest ist fehlerhaft.
Das E-Learning kann hier besucht werden ([221208] - Einführung in den Datenschutz unter Magazin => Baumansicht => Bundesverband => Recht => Datenschutz: https://lernen.dlrg.net/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=14284
Du kannst im Anschluss ein Zertifikat herunterladen (Ähnlich wie beim Digitaler Rettungsschwimmer-Theorieunterricht über ILIAS), welches du im Intranet als "E-Learning Grundkurs Datenschutz DSGVO" einreichen kannst (siehe auch Qualifikationen und Zertifikate digital einreichen).
Das E-Learning muss jedes Jahr als Wiederholung nochmal gemacht und erneut eingereicht werden als Wiederholung im Intranet
Die Voraussetzung gilt ab dem Kurshalbjahr 2026 Frühjahr. Bei abgelaufener oder fehlender Unterweisung werden keine Berechtigungen mehr im Intranet (mit Ausnahme des Zugriffs über die Ausbildungstablets) vergeben bzw. entzogen.
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