Voraussetzungen für Helfer & Ausbilder im Ressort Ausbildung
In der TLA-Sitzung am 11.09.2026 wurden folgende Voraussetzungen beschlossen, die von jedem/jeder Ausbildungshelfer*in erfüllt werden müssen:
- DOSB Ehrenkodex unterschreiben
- Erweitertes Führungszeugnis vorlegen (nur ü18 - wir sprechen euch an, sobald ihr es beantragen müsst und wie es funktioniert)
- mindestens 90min Fortbildung im Bereich Ausbildung innerhalb der letzten 1,5 Jahre (z.B. AdA, Lehrscheinfortbildung, Quietscheentchen) - die Fortbildung kann auch in anderen Gliederungen abgelegt und bei uns anerkannt werden
- Sicherheitsunterweisung (jedes Kurshalbjahr)
- Rettungsschwimmer Silber (oder höher), nicht älter als 2 Jahre (erst ab dem Alter von 15 Jahren vorausgesetzt)
Es besteht eine Übergangsfrist bis zum September 2027.
Keine Sorge, ihr müsst all diese Voraussetzungen nicht jetzt sofort erfüllen (abgesehen von der Sicherheitsunterweisung - die war ja bisher eh schon Pflicht). Bitte schaut einfach, dass ihr die fehlenden Sachen bis nach den Sommerferien 2027 nachholt :)
Sollte etwas gar nicht möglich sein, sprecht bitte mit euren TLA's im Bad
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